Online-Petition für Bio-Kreislauf-Sackerl gestartet
Das breit angelegte „Bündnis für das österreichische Bio-Kreislauf-Sackerl“ wurde vom Kompost & Biogas Verband Österreich ins Leben gerufen und wird bereits von vielen Partnern unterstützt. Die Partner in alphabetischer Reihenfolge: ARGE Österreichischer Abfallwirtschaftsverbände, Bio Austria, First Zero Waste & Organic Cycle Organisation, Institut für Abfallwirtschaft (ABF-BOKU), Kompost & Biogas Verband Österreich, Land Niederösterreich, Land Oberösterreich, Land Steiermark Lebensressort, Land Tirol, Landwirtschaftskammer Österreich, NÖ Landesfischereiverband, NÖ Umweltverbände, Ökoregion Kaindorf, Ökosoziales Forum Österreich, Österreichischer Alpenverein sowie der Verband Abfallberatung Österreich.
Das Bündnis setzt sich zum Ziel, die ausufernde Plastikverschmutzung einzudämmen. Plastikmüll ist ein Problem, das jeder sieht und jeder spürt. Wir haben Plastik in den Wäldern, in Gewässern, auf Äckern und als Mikroplastik sogar in unseren Lebensmitteln. Das „Bündnis für das österreichische Bio-Kreislauf-Sackerl“ will mit seiner Initiative zur Lösung und zum Umweltschutz beitragen.
Das Ziel der Online-Petition ist: Alle leichten Knotenbeutel aus der Obst- und Gemüseabteilung sollen bundesweit nur mehr aus einem leicht abbaubaren Kunststoff („OK compost HOME“) bestehen dürfen und mit einem einheitlichen Logo als Bio-Kreislauf-Sackerl gekennzeichnet sein. Zudem soll es eine generelle EN 13432-Pflicht (biologische Abbaubarkeit) für alle Einweg-Sackerl und Einweg-Tragtaschen geben.
„Damit würde Österreich einen nachhaltigen Beitrag leisten, um den Plastikmüll auf der Welt zu reduzieren“, sagt Hubert Seiringer, Initiativen-Begründer und Obmann des Kompost & Biogas Verbandes Österreich.
Ziel ist Gesetzesänderung
Mit seiner Online-Petition wirbt das Bündnis für das Österreichische Bio-Kreislauf-Sackerl um eine breite Unterstützung der Bevölkerung für ihr Vorhaben, Plastikmüll zu reduzieren und damit die Umwelt wirksam vor Plastikverschmutzung zu schützen. Ziel ist eine Gesetzesänderung, die die Petitionsziele gesetzlich verpflichtend vorschreibt.
Weitere Informationen unter: www.biosackerl.at
Wien, am 3. Mai 2018