Zeichen und Zertifikate
Kompostierbare Biokunststoffe ermöglichen alternative Entsorgungswege, schützen Umwelt sowie Gesundheit und sind nicht von limitierten fossilen Grundstoffen abhängig. Um den Einsatz der Biokunststoffe weiter zu fördern, ist es wichtig, dass sich Endverbraucher auf die Herstelleraussagen hinsichtlich der Kompostierbarkeit oder des Ursprungs des Materials verlassen zu können. Hier kommen freiwillige Konformitätsbestätigungen unabhängiger Zertifizierer ins Spiel – die Prüfzeichen und Zertifikate von Bio-Kunststoffen.
Ein international anerkanntes Zeichen für die Kompostierbarkeit von Produkten ist der „Keimling“ von European Bioplastics e.V. Dieses Zeichen bestätigt, dass ein Produkt alle Anforderungen nach EN 13432 und gegebenenfalls weiteren europäischen oder internationalen Normen erfüllt. Die EN 13432 legt dabei fest welche Prüfungen ein Material erfüllen muss,
um als kompostierbar und biologisch abbaubar zu gelten. Beispielsweise wird der Schwermetallgehalt geprüft sowie der Zersetzungsgrad des Materials nach 12 Wochen Kompostierung im Pilotmaßstab. Wichtig zu wissen ist: Diese Kompostierbarkeit bezieht sich rein auf die Bedingungen industrieller Kompostierung. Bei der Heimkompostierung liegt ein anderes mikrobielles Milieu vor und es werden viel geringere Temperaturen erreicht. DIN CERTCO bietet für heimkompostierbare Produkte ein separates Zeichen DIN-Geprüft „Gartenkompostierbar“ nach der australischen Norm AS 810 bzw. der französischen Norm NFT 51-800 an.
Biokunststoffe, welche aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen, können nach verschiedenen Normen, wie EN 16785, ASTM D 6866, CEN/ TS 16137 oder ISO 16620, zertifiziert werden. Der Prüfumfang schließt dabei grundsätzlich die Bestimmung des organischen Anteils sowie die Anteile an biobasiertem Kohlenstoff ein. Im Markt etablierte Zeichen sind hier das DIN Geprüft „Biobasiert“ sowie das NEN Biobased content Zeichen, welches DIN CERTCO als Lizenznehmer vergibt.
29.11.2017